Dr. Franke nimmt als Arzt an der palliativen Versorgung teil.
Oberstes Ziel ist es, dass der Schwerkranke trotz aller Schwierigkeiten zu Hause bleiben kann und dort optimal versorgt wird
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern. Damit soll eine menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglicht werden.
Koordiniert durch eine Netzzentrale bringt das Netz alle Leistungen nach Hause, die erforderlich sind: Fachärzte für Palliativmedizin, Fachpflegekräfte mit einer besonderen Ausbildung. Ein eigener Notdienst, welcher 24-Stunden zu erreichen ist, gibt die erforderliche Sicherheit. Zusätzliche Hilfe und Betreuung der Angehörigen, Unterstützung durch ehrenamtliche Hospizhelfer. Auf Wunsch stellen wir Ihnen auch einen Kontakt zur Psychoonkologin her.
Wer hat Anspruch auf SAPV-Leistungen?
Gesetzesgrundlage ist § 37b des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs. Die SAPV soll das bestehende Angebot von Vertragsärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten ergänzen und dabei besonders auf die Belange schwerkranker Kinder eingehen.
Anspruch auf Leistungen haben Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden, die das Leben des Patienten auf Monate begrenzt, und die zudem eine aufwändige, ambulant oder in stationären Einrichtungen zu erbringende, medizinische Versorgung benötigen.
Die Versorgung muss von einem Arzt verordnet werden. Die Leistungen werden von Palliative Care Teams erbracht, die mit den Krankenkassen entsprechende Verträge geschlossen haben, eine 24-stündige Verfügbarkeit sicherstellen und bestimmte fachliche Qualifikationen vorweisen.
Zusätzlich zum Hausarzt bringen die SAPV-Netze alle erforderlichen Maßnahmen in die Häuslichkeit.
Die Kosten werden komplett von den Krankenkassen übernommen.
Praxis Dr. Franke / Werwein
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